Kündigung Mitgliedschaft
ETH Alumni sind berechtigt, ihre Mitgliedschaft bei der ETH Alumni Vereinigung zu kündigen. Download Artikel 9 der Statuten (PDF, 240 KB) sieht folgende Regelungen vor:
Die Kündigung ist jederzeit per Ende des Kalenderjahres möglich. Sie muss schriftlich erfolgen, per E-Mail an oder Brief an
ETH Alumni Vereinigung
Geschäftsstelle
Rämistrasse 101
8092 Zürich
und bis spätestens Ende September bei der Geschäftsstelle eintreffen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Als Absolvent oder Absolventin der ETH kannst du zu jedem Zeitpunkt deine Mitgliedschaft wieder aktivieren.